Fr Zwecke der Dokumentation ist der richtige technische Name fr die Befrderung durch die technische Benennung zu ergnzen (siehe 3.1.2.8). Technische Benennungen mssen auf dem Versandstck nicht angegeben werden. Wenn die zu befrdernden ansteckungsgefhrlichen Stoffe nicht bekannt sind, jedoch der Verdacht besteht, dass sie den Kriterien fr eine Aufnahme in Kategorie A und fr eine Zuordnung zur UN 2814 oder 2900 entsprechen, muss im Befrderungsdokument der Wortlaut "Verdacht auf ansteckungsgefhrlichen Stoff der Kategorie A" nach dem richtigen technischen Name fr die Befrderung im Befrderungsdokument, jedoch nicht auf der Auenverpackung, angegeben werden.